Anhang 1 zum Auftragsbearbeitungsvertrag
Technische und organisatorische Massnahmen
Art. 8 revDSG verlangt, dass eine Auftragsbearbeiterin ihre Schutzmassnahmen dokumentiert. Diese Seite ist die Übersicht. Sie beschreibt, was gebaut ist. Was geplant ist, steht nicht darin.
- Ort der Bearbeitung
- Datenbank und Dateien in der Schweiz, Region Zürich. Anwendung und Mailversand bei Vercel und Resend (USA)
- Bekanntgabe ins Ausland
- Verarbeitung bei Vercel und Resend kann in den USA erfolgen. Die Vertrags- und Übermittlungsnachweise werden in der Entwurfsfassung des AVV noch vervollständigt.
- Verschlüsselung unterwegs
- TLS
- Verschlüsselung im Ruhezustand
- AES-256
- Zeilenschutz in der Datenbank
- Mandanten- und rollenbezogene Datenbankrichtlinien für Personaldaten
- Dateispeicher
- Personal- und Bewerbungsdokumente in privaten Speicherbereichen; öffentliche Website-Dateien sind davon getrennt
- Protokoll
- Protokollierung unterstützter sicherheits- und personalbezogener Aktionen, mit Export
- Unterauftragsbearbeiter
- Supabase für Datenbank und Dateispeicher, Vercel für die Anwendung, Resend für E-Mails. Die frühere Anthropic-Anbindung ist entfernt.
Neun Schutzziele
- Zugriffskontrolle
- Zugangskontrolle
- Datenträger- und Übertragungskontrolle
- Eingabekontrolle
- Bekanntgabekontrolle
- Support-Zugriff der Anbieterin
- Löschung und Aufbewahrung
- Verfügbarkeit
- Erkennung und Reaktion
Was im unterzeichneten Vertrag steht
Die Einzelheiten zu jedem Schutzziel sind Anhang 1 des unterzeichneten Vertrags. Sie nennen die Prüfungen, die jede Zusicherung belegen. Gedacht sind sie für die Ablage Ihrer Datenschutzbeauftragten.
Wofür dieser Anhang nicht gilt
Er beschreibt die Daten, die Rewalz IM AUFTRAG eines Betriebs bearbeitet. Für Wartelisten-Anträge, Supportanfragen und die Profile von Privatpersonen im Stellenmarkt ist Rewalz selbst Verantwortliche; darüber gibt die Datenschutzerklärung Auskunft.